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Bewertungs Boost
★★★★★ Zahlung nur bei Erfolg

Negative Bewertungen löschen — schnell und diskret.

Unfaire, gefälschte oder rechtswidrige Bewertungen schaden jeden Tag. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, melden Verstöße über die richtigen Kanäle — und Sie zahlen ausschließlich im Erfolgsfall: 29,95 € Festpreis pro gelöschter Bewertung.

0 €für die Prüfung
29,95 €Festpreis pro Löschung
nur bei Erfolgentstehen Kosten
Bewertungen aufbauen — für alle wichtigen Plattformen
Gute Löschchancen

Nicht jede Kritik
müssen Sie hinnehmen.

Plattformen entfernen Bewertungen, die gegen Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen — man muss den Verstoß nur sauber begründen und über den richtigen Kanal melden.

Fake-Bewertungen

Rezensionen ohne echten Kundenkontakt sind unzulässig — auch dann, wenn sie geschickt formuliert sind.

Schmähkritik & Beleidigung

Herabwürdigungen ohne sachlichen Kern müssen Plattformen nach begründeter Meldung entfernen.

Unwahre Behauptungen

Falsche Tatsachenbehauptungen sind nach Beanstandung zu prüfen und zu löschen.

Konkurrenz & Ex-Personal

Bewertungen ohne echte Kundenbeziehung — etwa von Wettbewerbern — sind angreifbar.

Der Weg

Vier Schritte.
Zahlung nur bei Erfolg.

1

Bewertung schildern

Sie schicken uns den Link zur betreffenden Bewertung und beschreiben kurz, worum es geht. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos.

2

Rechtliche Prüfung

Wir prüfen, ob die Bewertung gegen die Richtlinien der Plattform oder geltendes Recht verstößt — etwa bei Schmähkritik, falschen Tatsachen oder fehlendem Kundenkontakt.

3

Meldung & Einspruch

Wir formulieren die Beanstandung fundiert und reichen sie bei der Plattform ein. Nötigenfalls legen wir nach, wenn die erste Antwort nicht ausreicht.

4

Nur bei Erfolg zahlen

Wird die Bewertung entfernt, berechnen wir unser Honorar. Bleibt sie stehen, entstehen Ihnen keine Kosten.

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Kostenlose Ersteinschätzung

Ihren Fall
kostenlos prüfen lassen.

Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie unsere Einschätzung zu Löschchancen und Kosten — unverbindlich und diskret.

Link ist ideal — der Firmenname genügt aber völlig. Den Rest klären wir mit Ihnen.

Unseren Löschservice bieten wir aktuell ausschließlich für Google-Bewertungen an.

Unverbindlich & diskret. Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

So arbeiten wir

Fundiert gemeldet.
Nicht auf gut Glück.

Eine Löschung gelingt über die richtige Begründung am richtigen Ort. Genau darauf ist unser Vorgehen ausgerichtet — transparent und ohne leere Versprechen.

  • Ehrliche EinschätzungAussichtslose Fälle lehnen wir offen ab, statt Ihnen Hoffnung zu verkaufen.
  • Offizielle KanäleWir melden ausschließlich über die vorgesehenen Beschwerdewege der Plattform — sauber dokumentiert.
  • Diskret für SieDer Verfasser erfährt nicht, dass Sie uns beauftragt haben. Ihre Daten bleiben vertraulich.
  • 29,95 € Festpreis — kein Erfolg, keine KostenSie zahlen ausschließlich pro erfolgreich entfernter Bewertung.
Die Rechtslage verstehen

Wann eine Bewertung
gelöscht werden muss.

Nicht jede unliebsame Bewertung ist angreifbar — aber deutlich mehr, als viele Betriebe glauben. Entscheidend ist die richtige rechtliche Einordnung.

Der wichtigste Unterschied im Bewertungsrecht ist der zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung. Ein Werturteil ist eine subjektive Meinung — etwa „Der Service war mir zu langsam“ oder „Mir hat das Ambiente nicht gefallen“. Solche Äußerungen sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt, auch wenn sie unfair oder überzogen wirken. Eine Tatsachenbehauptung dagegen ist eine überprüfbare Aussage über ein konkretes Geschehen — „Der Termin wurde dreimal verschoben“ oder „Die Anzahlung wurde nicht erstattet“. Ist eine solche Behauptung nachweislich unwahr, müssen Plattformen sie nach begründeter Meldung prüfen und entfernen. Genau an dieser Abgrenzung setzt eine erfolgreiche Beanstandung an.

Ein zweiter, sehr häufiger Ansatzpunkt ist der fehlende Kundenkontakt. Google und die meisten Portale erlauben Bewertungen nur von Personen, die tatsächlich Kunde waren. Bewertungen von Wettbewerbern, verärgerten Ex-Mitarbeitern oder Personen, die Sie mit einem anderen Betrieb verwechselt haben, verletzen diese Vorgabe. In solchen Fällen kann die Plattform den Verfasser auffordern, den Kundenkontakt zu bestätigen — bleibt der Nachweis aus, wird die Bewertung häufig gelöscht. Hinzu kommen klare Verstöße wie Beleidigungen, Schmähkritik (Herabwürdigung ohne sachlichen Kern) sowie Datenschutzverstöße, etwa die Nennung von Mitarbeiternamen oder internen Details.

Wichtig ist eine ehrliche Einordnung: Eine schlechte, aber sachlich zutreffende Bewertung lässt sich in der Regel nicht entfernen — und das ist auch richtig so. Wir prüfen daher jeden Fall zunächst kostenlos und sagen Ihnen offen, ob eine Beanstandung Aussicht auf Erfolg hat. Aussichtslose Fälle lehnen wir ab, statt Ihnen Hoffnung zu verkaufen. Vertiefende Hintergründe finden Sie in unseren Ratgebern Online-Bewertungen und Recht und Google-Bewertung löschen lassen.

Der richtige Umgang

Löschen — oder besser
souverän reagieren?

Die Löschung ist nur ein Werkzeug. Oft ist die kluge öffentliche Antwort ebenso wirksam — und manchmal die bessere Wahl.

Bevor eine Bewertung beanstandet wird, lohnt der nüchterne Blick: Handelt es sich um einen klaren Rechtsverstoß, ist die Löschung der direkte Weg. Handelt es sich dagegen um eine harte, aber zulässige Meinung, ist eine souveräne öffentliche Antwort oft der größere Hebel. Denn künftige Leser sehen nicht nur die Kritik, sondern auch, wie Sie damit umgehen. Eine ruhige, lösungsorientierte Reaktion signalisiert Professionalität und relativiert die negative Bewertung wirkungsvoller, als es eine gelöschte Bewertung je könnte. Vorlagen und Formulierungen dazu finden Sie im Ratgeber Negative Bewertung beantworten.

Zentral ist, in der Antwort selbst keine neuen Angriffsflächen zu schaffen. Geben Sie niemals Kundendaten oder Details zum konkreten Vorgang preis — das kann seinerseits einen Datenschutzverstoß darstellen. Bleiben Sie sachlich, bedanken Sie sich für die Rückmeldung, und bieten Sie eine Lösung im persönlichen Gespräch an. Wenn parallel eine Löschung läuft, stimmen wir die Antwort mit Ihnen ab, damit beide Wege ineinandergreifen statt sich zu behindern.

Langfristig ist der wirksamste Schutz gegen einzelne negative Bewertungen ein starkes Gesamtprofil. Eine einzelne Ein-Stern-Bewertung wiegt bei 40 guten Bewertungen deutlich weniger schwer als bei fünf. Wer kontinuierlich zufriedene Kunden um eine Bewertung bittet und ein solides Fundament aufbaut, macht sein Profil widerstandsfähig. Wie Sie diese Basis planvoll stärken, zeigt unser Angebot für Google-Bewertungen. So kombinieren Sie Abwehr und Aufbau zu einer dauerhaft stabilen Reputation.

Offen gesagt

Löschservice —
klar beantwortet.

Welche Bewertungen lassen sich löschen?
Gute Chancen bestehen bei Verstößen gegen Richtlinien oder Recht: Fake-Bewertungen ohne echten Kundenkontakt, Beleidigungen und Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen, Bewertungen von Konkurrenten oder verärgerten Ex-Mitarbeitern sowie Datenschutzverstöße.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Bewertung kostenlos und geben eine ehrliche Einschätzung. Bei klaren Verstößen sind die Aussichten erfahrungsgemäß gut — aussichtslose Fälle lehnen wir transparent ab.
Was kostet die Löschung?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Danach gilt ein Festpreis von 29,95 € pro erfolgreich entfernter Bewertung — kein Erfolg, keine Kosten.
Wie lange dauert eine Löschung?
Je nach Plattform und Fall zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen. Google reagiert auf gut begründete Beanstandungen oft innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Auf welchen Plattformen entfernen Sie Bewertungen?
Schwerpunkt ist Google. Darüber hinaus unterstützen wir bei Trustpilot, Tripadvisor, ProvenExpert und weiteren Portalen — fragen Sie einfach an.
Muss ich Zugangsdaten herausgeben?
Nein. Wir benötigen nur den Link zu Ihrem Unternehmensprofil und zu den betroffenen Bewertungen. Passwörter fragen wir niemals ab.
Erfährt der Bewerter von der Beanstandung?
Die Meldung läuft über die offiziellen Beschwerdewege der Plattform. Der Verfasser wird ggf. um Stellungnahme gebeten, erfährt aber nicht, dass Sie uns beauftragt haben.
Was ist der Unterschied zwischen einer Tatsachenbehauptung und einem Werturteil?
Ein Werturteil ist eine subjektive Meinung („Das Essen hat mir nicht geschmeckt“) und ist durch die Meinungsfreiheit weitgehend geschützt — auch wenn es Ihnen nicht gefällt. Eine Tatsachenbehauptung ist dagegen eine überprüfbare Aussage („Der Betrieb hat meine Anzahlung nicht zurückgezahlt“). Ist eine solche Behauptung nachweislich falsch, lässt sie sich in aller Regel entfernen. Die saubere Abgrenzung entscheidet oft über den Erfolg einer Beanstandung.
Kann ich eine Bewertung auch ohne Namen des Verfassers löschen lassen?
Ja. Die meisten Bewertungen sind ohnehin unter Pseudonym verfasst. Entscheidend für eine Löschung ist nicht die Identität des Verfassers, sondern ob die Bewertung gegen die Richtlinien der Plattform oder geltendes Recht verstößt. Ein häufiger Ansatzpunkt ist der fehlende Nachweis eines echten Kundenkontakts — die Plattform kann den Verfasser dann zur Bestätigung auffordern.
Sollte ich auf eine negative Bewertung antworten, während die Löschung läuft?
In vielen Fällen ja. Eine sachliche, freundliche öffentliche Antwort zeigt anderen Lesern, dass Sie sich kümmern — unabhängig vom Ausgang der Löschung. Vermeiden Sie dabei rechtlich Heikles: keine Preisgabe von Kundendaten, keine Gegenvorwürfe. Bei aussichtsreichen Löschfällen stimmen wir die Antwortstrategie mit Ihnen ab, damit sie den Beanstandungsprozess nicht schwächt.
Ihr Zug

Lassen Sie sich nicht
länger schlechtreden.

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